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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlage unserer Zusammenarbeit für Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege, Hausmeisterservice und Winterdienst.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus, der Gartenpflege, des Hausmeisterservice und des Winterdienstes zwischen K&O Haus & Garten, Inhaber Kerem Ekrem, Schillerstraße 27, 59755 Arnsberg (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angaben zu Leistungen und Preisen auf der Website, in Prospekten oder in sozialen Medien sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers (auch per E-Mail oder Messenger) annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung schriftlich bestätigt. Kostenlose Vor-Ort-Besichtigungen und Erstberatungen begründen keinen Vertrag. Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Bindungsfrist von 30 Tagen.

3. Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung gewünscht werden oder sich erst nach Freilegung des Untergrunds als erforderlich erweisen (z. B. Aushub, Entsorgung, Tragschichten, Leitungsumlegungen), werden nach Absprache gesondert vergütet. Der Auftraggeber stellt einen ungehinderten Zugang zum Objekt, Abstell- und Lagerflächen sowie – soweit erforderlich – Strom- und Wasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung. Er weist vor Beginn der Arbeiten auf im Boden verlaufende Leitungen, Kabel, Drainagen, Sickeranlagen und sonstige verdeckte Einrichtungen hin. Für Schäden infolge unterlassener oder unrichtiger Hinweise haftet der Auftragnehmer nicht.

4. Preise und Kleinunternehmerregelung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Abrechnungen erfolgen je nach Vereinbarung als Pauschalpreis, nach Aufmaß oder nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen zuzüglich Material-, Entsorgungs- und Anfahrtskosten. Bei Aufträgen nach Zeitaufwand werden angefangene Viertelstunden gerundet abgerechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zahlbar. Der Auftragnehmer behält sich vor, Abschlagsrechnungen nach Leistungsstand sowie Anzahlungen bei Auftragserteilung zu verlangen; Material kann gegen Vorkasse bestellt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Ausführung, Termine und Witterung

Termine werden verbindlich nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage vereinbart; im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Ausführungszeiträume. Garten- und Landschaftsbauarbeiten sind witterungsabhängig. Bei Frost, Dauerregen, Sturm, Schneelage oder vergleichbaren Ereignissen sowie bei sonstiger höherer Gewalt verschieben sich Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Der Auftragnehmer darf zur Ausführung geeignete Nachunternehmer einsetzen.

7. Pflege- und Hausmeisterverträge (Dauerschuldverhältnisse)

Verträge über regelmäßige Gartenpflege oder Hausmeisterservice werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den vereinbarten Konditionen zu vergüten. Vereinbarte Turnusleistungen (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Kontrollgänge) werden im vereinbarten Rhythmus erbracht; einzelne Termine können witterungs- oder vegetationsbedingt vor- oder nachgezogen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Winterdienst

Winterdienstverträge werden saisonal für den Zeitraum 1. November bis 31. März geschlossen und verlängern sich um eine weitere Saison, wenn sie nicht bis zum 30. September vor Saisonbeginn in Textform gekündigt werden. Der Auftragnehmer räumt und streut die vertraglich festgelegten Flächen innerhalb der gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Räum- und Streuzeiten der Stadt Arnsberg. Bei außergewöhnlichen Wetterlagen (anhaltender Starkschneefall, Eisregen, Blitzeis) kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen; eine Garantie für dauerhaft eis- und schneefreie Flächen wird nicht übernommen. Die Übertragung der Räum- und Streupflicht ändert nichts an der Kontroll- und Überwachungspflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber benennt vor Saisonbeginn die zu bearbeitenden Flächen und stellt Abstellflächen für Streugut zur Verfügung.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung von Bauleistungen (z. B. Pflaster-, Erd-, Zaun- und Neuanlagearbeiten) erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab oder nutzt er sie in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Pflege-, Hausmeister- und Winterdienstleistungen als wiederkehrenden Dienstleistungen findet keine förmliche Abnahme statt.

10. Gewährleistung und Mängel

Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Bauwerksleistungen fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme; gegenüber Unternehmern beträgt sie zwei Jahre bzw. bei Bauwerken vier Jahre. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen. Bei Pflanzen und Rasenflächen setzt eine Gewährleistung die vereinbarungsgemäße bzw. fachgerechte Nachpflege und Bewässerung durch den Auftraggeber voraus; für Anwuchs, Ausfälle durch Trockenheit, Frost, Wildverbiss, Vandalismus, Staunässe oder unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen, sofern kein Pflegeauftrag besteht. Natürliche Farb-, Maß- und Strukturabweichungen bei Natursteinen, Holz und Pflanzen sind kein Mangel.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden an verdeckt verlegten Leitungen, Kabeln, Drainagen und Bewässerungsanlagen wird nicht gehaftet, wenn der Auftraggeber deren Lage nicht vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt hat. Eine Betriebs- und Haftpflichtversicherung besteht.

12. Entsorgung und Eigentumsvorbehalt

Anfallendes Grün-, Bau- und Aushubmaterial wird nur entsorgt, wenn dies vereinbart ist; die Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber. Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist.

13. Absage, Stornierung und Nichterreichbarkeit

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden kann (z. B. kein Zugang zum Objekt), kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen verlangen (§ 615, § 642 BGB). Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail, Messenger oder Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Folgen des Widerrufs sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

15. Fotos und Referenzen

Der Auftragnehmer fertigt zur Dokumentation Aufnahmen der ausgeführten Arbeiten an. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der Website oder in sozialen Medien erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar; Adressen und Namen werden nicht veröffentlicht.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung und nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

17. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG).

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: August 2026.